
Landshut – Haushalte in Landshut bekommen derzeit Briefe privater Messstellenbetreiber, etwa von der DMG Deutsche Messwesen GmbH und der Metrify Smart Metering GmbH. Die Schreiben wirken teilweise amtlich und drängen Kundinnen und Kunden zu einem raschen Wechsel des Stromzählers. Die Stadtwerke Landshut teilten mit, dass diese Unternehmen unabhängig von ihnen handeln. Es gebe keine Zusammenarbeit.
Die DMG ist nach Angaben der Stadtwerke ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber, der bundesweit Haushalte anschreibt und den Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) anbietet. Das Unternehmen sei weder für den gesetzlich vorgesehenen Smart-Meter-Rollout noch für regulär anstehende Zählerwechsel in Landshut verantwortlich. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber setzen die Stadtwerke Landshut die gesetzlichen Vorgaben nach und nach um.
Auf das Schreiben der DMG müssen Haushalte weder reagieren noch einen Termin vereinbaren. Ist bei ihnen ein gesetzlicher Einbau nötig, übernehmen ihn die Stadtwerke. Wer Kundin oder Kunde der Stadtwerke ist, zahlt für diese vorgeschriebenen Einbauten nichts.
Wer muss einen Smart Meter bekommen?
Zum Einbau verpflichtet sind unter anderem Haushalte, die mehr als 6.000 kWh im Jahr verbrauchen, Betreiber von Photovoltaikanlagen mit über 7 kW Leistung sowie Nutzerinnen und Nutzer von Wärmepumpen oder Wallboxen, deren Anschlussleistung bei 4,2 kW oder darüber liegt. Die Stadtwerke setzen diese Einbauten nach und nach um.
Kosten und Vertragsbedingungen
Mit einem Einbau ohne Kosten für die Kundschaft macht die DMG Werbung. Entscheidend sind laut Stadtwerken aber die laufenden Kosten und die Vertragsbedingungen. Die Stadtwerke sind bei den Entgelten an die Preisobergrenzen nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gebunden. Wettbewerbliche Anbieter unterliegen diesen Grenzen nicht und können höhere Preise verlangen. Ein Anbieterwechsel kann deshalb je nach Vertrag Mehrkosten bringen. Zu prüfen sind die jährlichen Kosten, die Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und mögliche Zusatzleistungen.
Der in den Schreiben genannte Betrag von 102 Euro pro Jahr bezieht sich auf § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Er gilt nur, wenn ein intelligentes Messsystem installiert ist, als steuerbare Verbrauchseinrichtung eine Wärmepumpe oder Wallbox da ist und eine Elektrofachkraft den Anschluss ordnungsgemäß beim Netzbetreiber gemeldet hat. Wer lediglich einen Smart Meter einbauen lässt, bekommt die Reduzierung nicht automatisch.
Die Stadtwerke raten, sich in Ruhe zu informieren und sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen. Ein Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber sei freiwillig.
Auf einen Blick
- E-Mail: messwesen@stadtwerke-landshut.de
- Telefon Kundenzentrum: 0800 0871 871
- Pflichteinbau: Verbrauch von mehr als 6.000 kWh im Jahr, Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kW, Wärmepumpen oder Wallboxen mit mindestens 4,2 kW Anschlussleistung
- Gesetzlicher Pflichteinbau bei den Stadtwerken Landshut: kostenlos
Hintergrund
Auch die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass derzeit einige Verbraucher in ganz Deutschland Infopost erhalten, die einen Smart Meter bewirbt. Absender sei ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Haushalte selbst sind laut Verbraucherzentrale nicht verpflichtet, sich zu einem bestimmten Termin einen Smart Meter einbauen zu lassen. Den Einbau setzen die grundzuständigen Messstellenbetreiber um.
Wer tatsächlich einen Smart Meter bekommen soll, wird vorher informiert. Nach Angaben der Bundesnetzagentur muss der grundzuständige Messstellenbetreiber spätestens drei Monate vor dem Einbau Bescheid geben und auf die freie Wahl des Messstellenbetreibers hinweisen. Muss die Wohnung betreten werden, folgt spätestens zwei Wochen vor dem Einbau eine weitere Benachrichtigung, und es muss mindestens ein Ersatztermin angeboten werden.
Seit 2025 kann jeder Haushalt laut Verbraucherzentrale zudem einen vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems verlangen, der dann innerhalb von vier Monaten erfolgen muss. Dafür darf der Messstellenbetreiber zusätzliche Kosten berechnen. Die Bundesnetzagentur nennt als Vermutungsgrenze für ein angemessenes einmaliges Entgelt einen Betrag von 100 Euro.
Die Bundesnetzagentur rät außerdem: Unangekündigt darf niemand an der Haustür erscheinen und Zutritt verlangen. Wer unsicher ist, sollte sich den Ausweis zeigen lassen oder den Messstellenbetreiber anrufen.
Eigene Einschätzung
Die Stadtwerke beantworten die Fragen, die Betroffene nach so einem Brief haben dürften, klar und an einer Stelle gebündelt. Ob die Schreiben der privaten Anbieter rechtlich zu beanstanden sind, sagt die Mitteilung nicht. Wer unsicher ist, sollte vor einer Unterschrift den Vertrag mit den Kosten der Stadtwerke vergleichen und im Zweifel dort nachfragen.
Grundlage: Pressemitteilung Stadtwerke Landshut vom 12. Oktober 2026 – Original-Mitteilung (abgerufen am 14.10.2026)
Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:
- Bundesnetzagentur: Messeinrichtungen / Zähler (abgerufen am 14.10.2026)
- Verbraucherzentrale: Smart Meter, was Sie über die Stromzähler wissen müssen (abgerufen am 14.10.2026)
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.