
Landshut – Wer im Landkreis Landshut einen Kartenführerschein besitzt, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19.01.2027 umtauschen. Darauf weist die Führerscheinstelle am Landratsamt Landshut hin. Die Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 sind bereits nicht mehr gültig. Das Landratsamt teilte mit, dass die Behörde alle Betroffenen bittet, umgehend den Umtausch zu beantragen. So sollen die neuen Dokumente fristgerecht fertig werden. Bei hohem Antragsaufkommen könnten Anträge, die erst zum Jahresende gestellt werden, unter Umständen nicht rechtzeitig bearbeitet werden.
Am 15.02.2019 gab der Bundesrat grünes Licht für den in Stufen ablaufenden Pflichtumtausch der Führerscheine. Je nach Ausstellungsjahr gelten unterschiedliche Fristen für die unbefristeten Kartenführerscheine:
- Bei Ausstellung 2002 bis 2004 bleibt Zeit bis 19.01.2027; der Umtausch sollte jetzt erledigt werden.
- Für die Jahre 2005 bis 2007 gilt die Frist bis 19.01.2028; der Umtausch sollte ab Februar 2027 erfolgen.
- Für 2008 gilt die Frist bis 19.01.2029; bitte noch warten.
- Für 2009 gilt die Frist bis 19.01.2030; bitte noch warten.
- Für 2010 gilt die Frist bis 19.01.2031; bitte noch warten.
- Für 2011 gilt die Frist bis 19.01.2032; bitte noch warten.
- Für 2012 bis 18.01.2013 gilt die Frist bis 19.01.2033; bitte noch warten.
Die Anträge und alle Informationen stehen auf der Homepage des Landratsamtes. Den unterschriebenen Antrag schickt man mit einem aktuellen biometrischen Passfoto, das nicht älter als drei Monate sein darf, sowie je einer Kopie von Personalausweis und Führerschein an die Behörde. Laut Mitteilung wird außerdem eine Meldebestätigung benötigt. Der Umtausch kann persönlich, schriftlich oder online beantragt werden. Der Pflichtumtausch und der Antrag auf einen internationalen Führerschein sind nun auch online verfügbar.
Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom Antragsaufkommen ab: Zu rechnen ist mit zwei bis drei Monaten. Hinzu kommt die Lieferzeit bei der Bundesdruckerei.
Auf einen Blick
- Frist für Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: 19.01.2027
- Unterlagen: unterschriebener Antrag, biometrisches Passfoto (nicht älter als drei Monate), Kopien von Personalausweis und Führerschein
- Beantragung: persönlich, schriftlich oder online
- Bearbeitungsdauer: je nach Antragsaufkommen zwei bis drei Monate, zuzüglich Lieferzeit der Bundesdruckerei
- Erreichbar ist die Stelle unter fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de oder telefonisch unter 08703 9073-3316.
Hintergrund
Der Pflichtumtausch kostet laut Website des Landkreises 26,50 €. Dem Antrag sollte man kein Bargeld beilegen, denn man bekommt eine Kostenrechnung zugesandt.
Die Bundesregierung stellt klar, dass der Umtausch eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit ist. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen, eine Wiederholung der Fahrprüfung ist damit nicht verbunden. Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a. Nach Angaben der Bundesregierung gilt es als Ordnungswidrigkeit, den Umtausch zu versäumen; dann werden zehn Euro Verwarnungsgeld fällig.
Eigene Einschätzung
Wer einen Führerschein aus diesem Zeitraum hat, sollte nicht bis zum Ende der Frist warten. Bearbeitungs- und Lieferzeit zusammen sind lang, und die Behörde warnt selbst vor Engpässen, wenn viele Anträge eingehen. Die Online-Beantragung dürfte vielen den Gang ins Amt ersparen. Die Gebühr nennt die Mitteilung allerdings nicht, sie steht nur auf der Website des Landkreises.
Grundlage: Pressemitteilung Landratsamt Landshut vom 15. Oktober 2026 – Original-Mitteilung (abgerufen am 19.10.2026)
Quellen für den Abschnitt „Hintergrund“:
- Landkreis Landshut: Umtausch Papierführerschein / unbefristeter Kartenführerschein (abgerufen am 19.10.2026)
- Bundesregierung: Führerschein umtauschen, diese Fristen gelten (abgerufen am 19.10.2026)
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung und den genannten Quellen abgeglichen, jede Angabe im „Hintergrund“ mit ihrer Fundstelle. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.