Landshut: Kartenführerscheine von 2002 bis 2004 bis 19. Januar 2027 umtauschen

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Burg Trausnitz in Landshut
Symbolbild Landshut · Foto: Diego Delso, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Landshut – Wer einen Kartenführerschein besitzt, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar 2027 gegen ein neues Dokument tauschen. Darauf weist die Fahrerlaubnisbehörde hin, wie die Stadt Landshut mitteilte.

Wer schon betroffen ist

Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 sind bereits nicht mehr gültig. Auch sämtliche Papierführerscheine der Jahrgänge ab 1953 sind nicht mehr gültig. Bei rechtzeitigem Antrag müssten sie schon umgetauscht sein. Nur die Geburtsjahrgänge vor 1953 haben länger Zeit: Sie können ihren Papierführerschein oder Kartenführerschein bis 2033 umtauschen.

Fahren bleibt erlaubt, das Dokument nicht

Die Behörde stellt klar, dass der betroffene Personenkreis auch nach dem 19. Januar 2027 selbstverständlich Auto fahren darf. Mit Ablauf dieses Datums verliert nur das Dokument seine Gültigkeit, das Recht zum Fahren besteht weiter. Wer nach Fristablauf keinen gültigen Kartenführerschein hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss bei Kontrollen unter Umständen ein Bußgeld zahlen.

Für Fahrten ins Ausland ist laut Behörde unklar, wie ausländische Kontrollen auf abgelaufene Führerscheine reagieren, da dazu keine Erfahrungen vorliegen. Sie empfiehlt deshalb, während der Umtauschphase auf Auslandsfahrten zu verzichten. Andernfalls geschehe die Reise auf eigenes Risiko.

Früh beantragen

Die Fahrerlaubnisbehörde rät, den Antrag früh zu stellen und nicht erst zum Ende der Frist. Ohne vorherige Terminvereinbarung kann ein Besuch zu längeren Wartezeiten führen. Bei erhöhtem Besucheraufkommen oder aus personellen Gründen behält sich die Behörde vor, Besucher zurückzuweisen.

Auf einen Blick

  • Frist für Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • Geburtsjahrgänge vor 1953: Umtausch von Papierführerschein oder Kartenführerschein bis 2033
  • Benötigt werden: biometrisches Passfoto (nicht digital), gültiger Ausweis beziehungsweise Pass, bisheriger Führerschein
  • Onlineterminvereinbarung: www.landshut.de/fahrerlaubnisundzulassung
  • Antrag online: www.landshut.de/fuehrerscheinumtausch
  • Fragen per E-Mail: fuehrerscheinstelle@landshut.de

Eigene Einschätzung

Wer einen Kartenführerschein aus diesem Zeitraum besitzt, sollte jetzt nicht auf den letzten Drücker warten. Hilfreich ist die klare Aussage, dass die Fahrerlaubnis selbst bestehen bleibt und nur das Dokument ungültig wird. Offen lässt die Mitteilung, wie hoch ein mögliches Bußgeld ausfiele. Wer ins Ausland fährt, sollte den Rat der Behörde ernst nehmen.


Grundlage: Pressemitteilung Stadt Landshut vom 15. Oktober 2026 – Original-Mitteilung (abgerufen am 15.10.2026)

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.