
Landshut – Wer im Landshuter Rathausprunksaal eine Veranstaltung plant, muss künftig mehr Angaben machen und bekommt strengere Vorgaben für Technik. Die Stadt Landshut will die Vergabe und Nutzung des Saals neu ordnen, wie sie mitteilte. Sie begründet das mit dem Schutz des Kulturdenkmals. Grundlage seien abgestimmte Bewertungen der Fachleute in der Stadtverwaltung, die mit dem Gebäude befasst sind.
Rathaus ist vor allem Verwaltungsgebäude
Die Stadt verweist darauf, dass das Rathaus in erster Linie ein Verwaltungsgebäude ist. Täglich laufen dort Verwaltungsbetrieb, Bürgerservice, Besprechungen und Gremiensitzungen. Daneben dienen die Große und die Kleine Rathausgalerie sowie das Rathausfoyer regelmäßig Ausstellungen, Empfängen und kulturellen Veranstaltungen. Das stelle hohe organisatorische Anforderungen und erfordere deutlich mehr Abstimmung als bisher.
Dazu kommen bauliche Einschränkungen: Notwendige Maßnahmen, vor allem beim Brandschutz, können derzeit nicht im ursprünglich geplanten Umfang umgesetzt werden. In weiten Bereichen müssen sie sich auf den zwingend nötigen Personenschutz beschränken. Deshalb will die Stadt früh Maßnahmen ergreifen, die Sicherheit, Gebäudeschutz und Nutzbarkeit sichern.
Historische Bedeutung des Saals
Der Prunksaal gehört nach Angaben der Stadt zu den wenigen historistischen Rathausfestsälen des 19. Jahrhunderts in Deutschland, die nahezu vollständig und ohne Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg erhalten sind. Georg von Hauberrisser, der spätere Erbauer des Münchner Neuen Rathauses, gestaltete ihn zwischen 1876 und 1880 neugotisch aus. Monumentale Wandgemälde bedeutender Münchner Historienmaler zeigen die Landshuter Hochzeit von 1475. Die Stadt sieht darin ein Alleinstellungsmerkmal weit über die Region hinaus.
Was sich ändert
Vor einer Vergabe erhebt die Stadt künftig umfangreichere Informationen zu Ablauf, Aufbau, Proben, Anlieferungen, Nebenraumbedarf, Technik und Personal der Veranstaltung. So sollen sich die Folgen für Gebäude, Verwaltungsbetrieb und Sicherheit früh beurteilen lassen.
Bei der Technik gilt grundsätzlich: Die vorhandene Infrastruktur des Saals ist zu nutzen. Zusätzliche Einbauten für Beleuchtung, Beschallung und Bühnentechnik soll es künftig nur noch ausnahmsweise geben, wenn es dafür gute Gründe gibt und Fachleute sie zuvor genau geprüft haben. Die Technik des historischen Gebäudes sei darauf nicht eingerichtet, dass externe Veranstalter regelmäßig umfangreiche eigene Technik mitbringen. Zusätzliche Anlagen bedeuteten längere Vorhalte- und Aufbauzeiten, brächten Fremdgeräte in den Raum und erschwerten die Nutzung des touristisch stark frequentierten Saals. Zusätzliche Verkabelungen erhöhten außerdem den organisatorischen Aufwand. Zu berücksichtigen seien Brand- und Personenschutz, frei nutzbare Flucht- und Rettungswege, versicherungsrechtliche Fragen und der schonende Umgang mit Ausstattung und Bausubstanz. Die Vorgaben sollen Sicherheitsrisiken senken, Nutzungskonflikte vermeiden und den Erhalt des Gebäudes unterstützen.
Konzept, Online-Formular und Gebühren
Die Stadt arbeitet nach eigenen Angaben an einem ganzheitlichen Konzept für ihre Veranstaltungsräume. Es soll für unterschiedliche Formate, Teilnehmerzahlen und technische Anforderungen passende, aufeinander abgestimmte Angebote ermöglichen. Dazu gehört die Digitalisierung der Vergabe: Veranstalter sollen ihre Anfragen künftig per Online-Formular stellen können, damit Anforderungen einheitlich erfasst und geeignete Räume schneller vorgeschlagen werden.
Im Zuge der laufenden Haushaltskonsolidierung prüft und aktualisiert die Stadt zudem die Gebührenstruktur für städtische Veranstaltungsräume. Untersucht wird, ob in Landshut ansässige eingetragene Vereine und echte Benefizveranstaltungen, bei denen die Erlöse komplett an gemeinnützige Zwecke gehen, vergünstigte Konditionen bekommen können. Entsprechende Modelle sind in Prüfung.
Oberbürgermeister Dr. Thomas Haslinger sagte: „Die neuen Regelungen schaffen hierfür einen klaren und verlässlichen Rahmen.“ Der Saal soll weiterhin für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
Eigene Einschätzung
Dass ein empfindlicher historischer Saal Grenzen braucht, leuchtet ein, zumal der Brandschutz im Haus offenbar nicht wie geplant ausgebaut werden kann. Für Veranstalter heißt das mehr Vorarbeit und weniger technische Freiheit. Offen bleibt, wann die Regeln gelten und wie die Ausnahmefälle entschieden werden. Auch die möglichen Vergünstigungen für Vereine sind bisher nur eine Prüfung.
Grundlage: Pressemitteilung Stadt Landshut vom 2. November 2026 – Original-Mitteilung (abgerufen am 5.11.2026)
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung auf Grundlage der Mitteilung geschrieben. Zahlen, Namen und Zitate werden vor der Veröffentlichung mit der Mitteilung abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.




